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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,74
BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51 (https://dejure.org/1952,74)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1952 - 2 StR 657/51 (https://dejure.org/1952,74)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1952 - 2 StR 657/51 (https://dejure.org/1952,74)
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Zeitungspapierrollen

§ 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur, wenn der Beteiligte selbst Gewahrsam hat (keine "große berichtigende Auslegung")

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitbesitz oder Mitgewahrsam an der weggenommen Sache als Voraussetzung für die Mittäterschaft bei einer Unterschlagung - Möglichkeit der Ersetzung des fehlenden Gewahrsams durch die gegenseitige Ergänzung der Tatbeteiligungen mehrerer Beteiligter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 246, 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 317
  • NJW 1952, 796
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 10.01.1933 - I 1478/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
    Er offenbarte und betätigte damit seinen Willen, wie ein Eigentümer über die Sachen zu verfügen (RGSt 67, 70).

    Die Rechtsprechung hat nun zwar in einigen Fällen es als ausreichend angesehen, dass die Erlangung des Gewahrsams und die Zueignung zusammenfallen (RGSt 49, 194; 67, 70; JW 34, 486).

  • RG, 29.11.1888 - 2266/88

    Erfordert der Begriff der Unterschlagung, daß der Thäter die Sache, welche er

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung an dieser Voraussetzung als einem Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB festgehalten (RGSt 19, 38; 53, 402; 68, 90; 72, 326).

    Auch die Gesetzesmotive (Verh. des Reichstags zum Norddeutschen Bund 1870 zu § 241) lassen nicht erkennen, dass der Gesetzgeber aussprechen wollte, die Unterschlagung solle jede nicht durch den Diebstahlstatbestand erfasste Aneignung einer fremden Sache treffen (RGSt 19, 38).

  • RG, 03.05.1915 - I 189/15

    1. Nach welchen Bestimmungen ist die Aneignung der auf Schlachtfeldern

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
    Die Rechtsprechung hat nun zwar in einigen Fällen es als ausreichend angesehen, dass die Erlangung des Gewahrsams und die Zueignung zusammenfallen (RGSt 49, 194; 67, 70; JW 34, 486).
  • RG, 01.03.1934 - 2 D 126/34

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der nicht selbst Besitz und

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung an dieser Voraussetzung als einem Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB festgehalten (RGSt 19, 38; 53, 402; 68, 90; 72, 326).
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis

    Die Zueignung einer fremden Sache, die nur im Mitgewahrsam des Täters steht, ist Unterschlagung, wenn alle übrigen Mitgewahrsamsinhaber mit der Zueignung einverstanden sind (Ergänzung zu BGHSt 2, 317).

    Zwar setzt nach der Rechtsprechung die Unterschlagung Gewahrsam des Täters voraus, und zwar Alleingewahrsam, weil Brach des Mitgewahrsams bereits Diebstahl ist (RGSt 68, 90; 72, 326; BGHSt 2, 317).

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Für solche Personen, etwa für den Minister für Staatssicherheit, seinen für die Abteilung M in der Zentrale des MfS verantwortlichen Stellvertreter und den Leiter dieser Abteilung, kann aber nicht angenommen werden, daß sie die einbehaltenen und dem Staatshaushalt zugeführten Zahlungsmittel in irgendeiner Phase des "Verfahrens" in Besitz oder Gewahrsam hatten oder diesen jedenfalls mit einer - unterstellten - Zueignung erlangt hätten, wie dies für § 246 StGB ausreicht, aber auch erforderlich ist (BGHSt 2, 317, 319 f.; 4, 76, 77; 13, 43, 44; BGH LM § 246 StGB Nr. 3; Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 246 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Da der Beschwerdeführer in diesem Augenblick bereits Mitgewahrsam an den Sachen hatte, hat er sich dadurch der Unterschlagung schuldig gemacht (BGHSt 2, 317).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1952 - 4 StR 1027/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,698
BGH, 10.04.1952 - 4 StR 1027/51 (https://dejure.org/1952,698)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1952 - 4 StR 1027/51 (https://dejure.org/1952,698)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1952 - 4 StR 1027/51 (https://dejure.org/1952,698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der "schweren Kuppelei" durch einen Ehemann - Tateinheitliches zusammentreffen von "zuhälterischer Kuppelei" und "schwerer Kuppelei" - Voraussetzungen der Rückfallverjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 273
  • NJW 1952, 796
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.04.1937 - 4 D 235/37

    Kann die Zuhälterei des Ehemannes mit der schweren Kuppelei nach dem § 181 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 1027/51
    Beide Tatbestände überschneiden sich also in einzelnen Merkmalen und können daher in Tateinheit stehen (RGSt 71, 199; OGHSt 3, 150).
  • RG, 23.09.1886 - 2360/86

    Diebstahlsrückfall. Ist hinsichtlich der Rückfallsverjährung der in dem früheren

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 4 StR 1027/51
    Die Entstehungsgeschichte (vgl. dazu RGSt 14, 413) lässt erkennen, dass man die Vorschrift insoweit den § 60 des preussischen Strafgesetzbuchs nachbilden wollte, der den Lauf der Verjährungsfrist mit den Zeitpunkt beginnen liess, in welchen die Freiheitsstrafe "abgebüsst" war; nur die Voraussetzungen des Rückfalls wurden gegenüber den preussischen Recht bewusst geändert, indem man nicht mehr die Verurteilung des Diebes Genügen liess, sondern hier wenigstens eine Teilverbüssung verlangte.
  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
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  • BGH, 16.06.1959 - 1 StR 265/59

    Rechtsmittel

    Im übrigen könnte sich der Beschwerdeführer auf die Rückfallverjährung nach § 264 i.V.m, § 245 StGB schon deshalb nicht berufen, weil der von ihm noch nicht verbüßte Strafrest erst im Februar 1954 erlassen worden ist und der Beschwerdeführer hiervon sicherlich vor Begehung der jetzt abgeurteilten Betrugsfälle Kenntnis erhalten hat (vgl. BGHSt 2, 273; LM Nr. 5 zu § 264 StGB).
  • BGH, 24.04.1958 - 4 StR 28/58

    Rechtsmittel

    Das Landgericht ist anderseits für die durch die Rechtskraft unverbrauchte Zeit nicht gehindert, soweit rechtlich die Voraussetzungen gegeben sind, ganz oder teilweise tateinheitlich wegen schwerer Kuppelei zu verurteilen (BGH NJW 1952, 796 Nr. 24).
  • BGH, 07.03.1962 - 2 StR 51/62
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  • BGH, 12.12.1957 - 4 StR 563/57

    Rechtsmittel

    Sollte dieser erneut der Zuhälterei gemäß § 181 a StGB für schuldig erachtet werden, so wäre auch eine tateinheitliche Verurteilung wegen schwerer Kuppelei zulässig (BGH NJW 1952, 796).
  • BGH, 18.11.1954 - 3 StR 188/54

    Rechtsmittel

    Diese Auslegung stimmt überein mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1902, 571 Nr. 13; JW 1914, 374 Nr. 25; RGSt 63, 178; DJ 1937, 399; JW 1937, 942 Nr. 16) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 273 [274]).
  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Sollte im übrigen, wie die Revision vorträgt, die letzte Strafe noch nicht vollständig verbüßt sein, so würde die Zehnjahresfrist der sogenannten Rückfallverjährung noch nicht in Lauf gesetzt worden sein (vgl. BGHSt 2, 273).
  • BGH, 17.02.1959 - 1 StR 8/59

    Rechtsmittel

    Ferner entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Ansicht der Strafkammer, daß nicht schon die Teilverbüßung der zweiten rückfallbegründenden Strafe, aus dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28./31. März 1941, die Rückfallverjährungsfrist in Lauf gesetzt hat (BGHSt 2, 273 und BGH 2 StR 224/51 vom 26. Juni 1951 -S. 7 -).
  • BGH, 23.02.1956 - 3 StR 480/55

    Rechtsmittel

    Das ist rechtlich nicht möglich, Würde der Angeklagte sich auch der kupplerischen Zuhälterei schuldig gemacht haben, so würde diese nach den Umständen des vorliegenden Falles mit der ausbeuterischen Zuhälterei ein fortgesetztes Verbrechen der Zuhälterei darstellen, Außerdem würde die kupplerische Zuhälterei mit der schweren Kuppelei nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 StGB, deren der Angeklagte für schuldig befunden worden ist (BGH NJW 1952, 796), in Tateinheit stehen.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1952 - 4 StR 867/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,861
BGH, 02.05.1952 - 4 StR 867/51 (https://dejure.org/1952,861)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1952 - 4 StR 867/51 (https://dejure.org/1952,861)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1952 - 4 StR 867/51 (https://dejure.org/1952,861)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 796
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Inzwischen hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 2. Mai 1952 (NJW 1952, 796) entschieden, dass die Wegnahme unter Vortäuschung einer behördlichen Beschlagnahme als Diebstahl zu bestrafen ist.

    Gerade ein solcher Fall lag der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1952, 796 zugrunde.

  • BGH, 17.11.1959 - 5 StR 456/59

    Rechtsmittel

    Im allgemeinen trifft es zwar zu, daß ein Täter, der eine polizeiliche Beschlagnahme vortäuscht und so den Gewahrsam an einer Sache erlangt, diese Sache "wegnimmt" und nicht mittels Betruges an sich bringt ( BGH II ZR 49/51 vom 16. April 1952 = BGHZ 5, 365 = NJW 1952, 782; 4 StR 867/51 vom 2. Mai 1952 = NJW 1952, 796); dabei macht es begrifflich keinen Unterschied aus, ob der Geschädigte die Wegnahme lediglich duldet oder ob er die Sachen auf Verlangen des Täters diesem aushändigt.
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 362/54

    Rechtsmittel

    Sie begingen auf diese Weise nicht Betrug, sondern Diebstahl (BGHZ 5, 365 = NJW 1952, 782 8 ; BGH 4 StR 867/51 vom 2. Mai 1952 in NJW 1952, 796 26 ).
  • BGH, 19.02.1953 - 4 StR 79/52

    Rechtsmittel

    Die unrechtsmässige Vornahme einer solchen würde alsdann keine derartige Überschreitung seiner amtlichen Befugnisse gewesen sein, dass sie die Natur einer in den Kreis eines anderen Amtes fallenden Amtshandlung gehabt hätte (BGH Urt. v. 2. Mai 1952 - 4 StR 867/51; Lindenmaier-Möhring § 242 StGB Nr. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1952 - 1 StR 883/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,256
BGH, 01.04.1952 - 1 StR 883/51 (https://dejure.org/1952,256)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1952 - 1 StR 883/51 (https://dejure.org/1952,256)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1952 - 1 StR 883/51 (https://dejure.org/1952,256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhaltenspflichten beim Rückwärtsfahren aus einer Einfahrt - Notwendigkeit einer Hilfsperson bei Unübersichtlichkeit der Ausfahrt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 226
  • NJW 1952, 796
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 08.01.1999 - 1 Ss 360/98
    Daß die Angeklagte pflichtwidrig gehandelt hat (vgl. BGHSt 2, 226, 229),lassen die knappen Urteilsgründe zwar noch ausreichend deutlich erkennen (UA S. 2).
  • BGH, 30.06.1955 - 3 StR 175/55

    Rechtsmittel

    Hat ein solches stattgefunden, so kommt es für den Zeitpunkt der "früheren Verurteilung" im Sinne des § 79 StGB auf den Tag des Berufungsurteils an (BGHSt 4, 366; 2, 230 [BGH 01.04.1952 - 1 StR 883/51]; BGH 2 StR 178/54 vom 19. Oktober 1954).
  • BGH, 01.12.1955 - 4 StR 394/55

    Rechtsmittel

    Als Dienstherr und als Halter des Lastzuges mußte der Angeklagte an Ort und Stelle entsprechende Anordnungen für das geplante Vorhaben treffen, zum mindesten dessen verkehrsgemäße Ausführung überwachen (BGHSt 2, 226, 229) [BGH 01.04.1952 - 1 StR 883/51].
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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1621
BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51 (https://dejure.org/1952,1621)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1952 - 1 StR 768/51 (https://dejure.org/1952,1621)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1952 - 1 StR 768/51 (https://dejure.org/1952,1621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 796
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51

    Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen -

    Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51
    Die Geltung des § 175 StGB in der Fassung vom 28. Juni 1935 steht nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 1, 80) fest.

    Unzüchtig ist jede Handlung, die auf Erregung oder Befriedigung der eigenen oder fremder Geschlechtslust gerichtet und geeignet ist, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen, wobei die Beurteilung durch einen unverbildeten, natürlich empfindenden Menschen entscheidet, der die Handlung in ihrem äusseren Hergang und ihrer inneren Bedeutung kennt (BGHSt 1, 80, 82, 293).

    Der Bundesgerichtshof hat ausserdem bereits ausgesprochen, diese Grenze zwischen der blossen Zudringlichkeit und der schon unzüchtigen Handlung, im einzelnen eine Tatfrage, könne bei Handlungen zwischen erwachsenen Männern enger zu ziehen sein als bei Handlungen zwischen Erwachsenen und den besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen (BGHSt 1, 80, 293).

  • BGH, 12.04.1951 - 4 StR 131/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51
    Auch ein Unzucht treiben mit W. ist bei der Art und der langen Dauer der gleichgeschlechtlichen Handlungen erwiesen (BGHSt 1, 107, Urteil des 4. Strafsenats), selbst dann, wenn man der Ansicht des 2. Strafsenats, wie sie in BGHSt 1, 295 näher begründet ist, folgen wollte, so dass es einer Stellungnahme zu den Gründen dieser Entscheidung und dazu, ob sie die andern Senate bindet (§ 136 Abs. 1 GVG), nicht bedarf.
  • RG, 06.02.1933 - II 936/32

    Können auch solche Handlungen unter den Begriff "unzüchtige Handlung" im Sinne

    Auszug aus BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51
    Geringfügigere unanständige Handlungen und kurze, handgreifliche Zudringlichkeiten zwischen erwachsenen Männern, die ihrer Art nach noch nicht unzüchtig sind, fallen nicht unter die Vorschrift (RGSt 67, 110).
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